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Nutzungsbedingungen für Kinder/Eltern

Hier finden Sie Bedingungen, die die Nutzung von Primolo durch Kinder regeln. Da es sich bei den kindlichen Primolo-Nutzern um Minderjährige handelt, müssen die Nutzungsbedingungen stellvertretend von den Erziehungsberechtigten gelesen und unterzeichnet werden. Die  Nutzungsbedingungen und die Einwilligungserklärung stehen am Ende der Seite zum Download bereit.

Vorbemerkung


(1) Primolo ist ein kostenfreies Angebot der Eduversum GmbH (vormals LO Lehrer-Online GmbH). Mit Primolo können angemeldete Lehrkräfte und andere pädagogische Fachkräfte (nachfolgend "Lehrkräfte" genannt) gemeinsam mit acht- bis zwölfjährigen Kindern Internetseiten erstellen und sich auf vielfältige Art und Weise vernetzen.

(2) Bei Primolo anmelden können sich Lehrerinnen und Lehrer an bundesdeutschen und anderen deutschsprachigen Schulen, Referendarinnen und Referendare, Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten sowie andere betreuende pädagogische Fachkräfte.

(3) Neben den Lehrkräften können nur acht- bis zwölfjährige Kinder Primolo nutzen (nachfolgend "Kinder" genannt).

(4) Primolo ist in die vier Hauptbereiche "Kinder-Infobox", "Bastelecke", "Mein Primolo" und „Lehrerzimmer“ unterteilt.

Der Bereich "Kinder-Infobox" ist nicht zugangsbeschränkt, sondern für jedermann frei zugänglich.

Zentraler Bereich ist die zugangsbeschränkte "Bastelecke". Hier können Lehrkräfte "Bastelgruppen" als Unterbereiche anlegen und den von ihnen betreuten Kindern Zugang hierzu einräumen. Lehrkräfte und die von ihnen betreuten Kinder können in den jeweiligen Bastelgruppen unter anderem Dateien ablegen.

Im zugangsbeschränkten Bereich "Mein Primolo" können Lehrkräfte und die von ihnen betreuten Kinder unter anderem persönliche Profile mit Informationen und Fotoalben anlegen.

Vierter Bereich ist der nur Lehrkräften offen stehende Bereich für pädagogische Fachkräfte ("Lehrerzimmer"). Dieser Bereich ist wiederum untergliedert in einen offenen und in einen geschlossenen Bereich.

Im gesamten geschlossenen Bereich der Plattform besteht außerdem die Möglichkeit, persönliche Nachrichten zu versenden.

1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Primolo. Sie können diese Bedingungen auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Angebot Primolo derzeit und künftig angebotenen kostenlosen Dienste. Soweit bei Primolo kostenpflichtige Zusatzdienste angeboten werden, sind diese nicht Gegenstand der vorliegenden Nutzungsbedingungen.

(2) Andere Angebote der Eduversum GmbH (außerhalb von Primolo) sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

2. Zugang der Kinder


(1) Primolo besteht aus einem frei zugänglichen ("Kinder-Infobox") und drei zugangsbeschränkten Bereichen ("Bastelecke", "Mein Primolo" und "Lehrerzimmer").

Lehrkräfte können den von ihnen betreuten Kindern Zugang zu den von ihnen angelegten Unterbereichen von "Bastelecke" und "Mein Primolo" einräumen (Bastelgruppen). Die Administratorenrechte liegen ausschließlich bei der jeweiligen Lehrkraft. Die Eduversum GmbH hat keinen Einfluss darauf, welchen Kindern die Lehrkraft einen Zugang zu Primolo einräumt.

(2) Neben den Lehrkräften können nur acht- bis zwölfjährige Kinder Primolo nutzen. Ihren Zugang für den geschlossenen Bereich erhalten Sie von der zuständigen Lehrkraft. Die Nutzung muss stets in Anwesenheit der Lehrkraft oder falls keine Lehrkraft anwesend ist, eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Erziehungsberechtigte müssen im Vorfeld schriftlich bestätigen, dass sie die Nutzungsbedingungen gelesen haben ("Einwilligungserklärung").

Es ist den Lehrkräften untersagt, ein Kind ohne vorherigen Erhalt der unterzeichneten Einwilligungserklärung freizuschalten.

Ein Anspruch auf Freischaltung eines Kindes besteht nicht.

(3) Die unterzeichneten Einwilligungserklärungen müssen von den Lehrkräften sorgfältig aufbewahrt und der Eduversum GmbH jederzeit auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

(4) Erziehungsberechtigte können Ihre Einwilligungserklärungen jederzeit schriftlich gegenüber der Eduversum GmbH oder gegenüber der Lehrkraft, die das Kind zur Nutzung freigeschaltet hat, widerrufen.

(5) Wird die Einwilligung gem. Abs. 4 gegenüber der Eduversum GmbH widerrufen, setzt die Eduversum GmbH die betreffende Lehrkraft hierüber in Kenntnis. Die Eduversum GmbH sperrt den Zugang innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Widerrufs.

(6) Die Eduversum GmbH behält sich das Recht vor, Lehrkräfte zur Freischaltung einzelner, neuer Dienste nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z. B. Kostenpflichtigkeit, Altersnachweis oder Einwilligung der Erziehungsberechtigen, bereits für bestimmte Zeit bestehende Mitgliedschaft, Verwendung zu bestimmten Zwecken) und auf gesonderten Antrag zu ermächtigen.

3. Umfang der Leistungen


(1) Die kostenlosen Dienste von Primolo werden ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten der Eduversum GmbH gewährt.

(2) Die Nutzer von Primolo haben keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung der kostenlosen Dienste bei Primolo. Insoweit gibt die Eduversum GmbH keine Zusicherung für einen bestimmten Leistungsumfang ab. Das Kind bzw. der Erziehungsberechtigte ist darüber informiert und damit einverstanden, dass eine hundertprozentig störungsfreie Nutzbarkeit von Primolo nicht zu realisieren ist. Kurzzeitige Störungen oder gar der vorübergehende Ausfall von Primolo können insbesondere durch Wartungsmaßnahmen, Kapazitätsgrenzen, Sicherheitsmaßnahmen oder Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich der Eduversum GmbH liegen (z. B. Störungen der öffentlichen Kommunikations- und Energienetze), auftreten. Diese Störungen oder Ausfälle können sich z. B. auf die Weiterleitung von Nachrichten, auf die Verfügbarkeit der in Primolo eingestellten Inhalte oder auf die Abrufbarkeit von Homepages auswirken.

Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie für den Zustand der eigenen Hard- und Software sind die Nutzer von Primolo selbst verantwortlich.

(3) Die Eduversum GmbH behält sich das Recht vor, Primolo jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten kostenlosen Dienste in Art und Umfang zu verändern. Die zur Nutzung von Primolo freigeschalteten Kinder werden hierüber zuvor innerhalb angemessener Frist durch die Lehrkräfte informiert.

4. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Kinder


(1) Die Kinder dürfen den geschlossenen Bereich von Primolo nur in Anwesenheit der Lehrkraft oder falls keine Lehrkraft anwesend ist, eines Erziehungsberechtigten nutzen.

(2) Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden und muss vor deren Zugriff geschützt aufbewahrt werden. Bei unberechtigter Nutzung des Passworts durch Dritte muss die betreuende Lehrkraft sofort informiert werden.

Die Eduversum GmbH und die betreuende Lehrkraft sind in diesem Fall berechtigt, den Zugang des Kindes zu sperren. Das Kind wird darüber informiert und erhält von der Lehrkraft ein neues Passwort, insofern es nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat. Im Übrigen kann das Kind sein Passwort jederzeit selbst ändern.

(3) Um Missbrauch von Primolo vorzubeugen, kann die Lehrkraft die Projekte, an denen die Kinder mitgewirkt haben, regelmäßig kontrollieren und die Zugriffsrechte des Kindes so einschränken, dass die Projekte nicht mehr ohne Mitwirkung der Lehrkraft verändert werden können. Ausnahme ist der Privatbereich "Mein Primolo". Hier kann nur die Redaktion Überprüfungen und Änderungen vornehmen.

(4) Erziehungsberechtigte verpflichten sich, ihre Kinder bei der Nutzung von Primolo zu begleiten, falls keine Lehrkraft anwesend ist. Die Erziehungsberechtigten müssen in dem Fall also sicherstellen, dass bei der Nutzung der Dienste von Primolo und insbesondere dem Bereich "Mein Primolo" nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.

Die Erziehungsberechtigten stellen insbesondere sicher, dass die von dem Kind veröffentlichten und verbreiteten Inhalte (unter anderem Dateien, Texte, Bilder, Grafiken und Links) nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten verstoßen. Absolut unzulässig ist zum Beispiel das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Text-, Audio-, Bild- oder Videodateien auf Primolo, wenn hierfür nicht die notwendigen, von dem Erziehungsberechtigten einzuholenden Einwilligungen der Rechteinhaber vorliegen.

Zudem stellen die Erziehungsberechtigten sicher, dass keine rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte veröffentlicht oder verbreitet werden, wie z. B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornographische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

Die Eduversum GmbH führt zur Sicherung der geltenden gesetzlichen Vorschriften Überprüfungen der im geschlossenen Bereich eingestellten Inhalte durch.

(5) Die Nutzung der Dienste von Primolo ist pädagogischen Zwecken vorbehalten. Die Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Untersagt ist weiterhin der Upload bzw. Austausch von multimedialen Dateien, die den Betrieb von Primolo aufgrund ihrer Dateigröße gefährden.

(6) Primolo-Webspace darf ausschließlich für Primolo Projekt-Webseiten genutzt werden. Es ist daher untersagt, Bestandteile externer Webseiten (z.B. Fotos, Werbebanner oder Unterseiten) im Primolo Webspace abzulegen oder Dateien abzulegen, auf die nur von externen Webseiten verlinkt wird.

Untersagt ist es darüber hinaus, Dateien, die von Lehrkräften oder Kindern für Primolo Projekt-Webseiten im Primolo Webspace abgelegt wurden, gleichzeitig als Bestandteil für externe Webseiten zu nutzen. Als externe Webseiten gelten alle Webseiten und deren Unterseiten, die nicht über die Primolo Web-Adressen (URLs) abrufbar sind.

Die über Primolo zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne die vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden.

(7) Soweit Kinder Informationen veröffentlichen (z. B. mithilfe von Primolo Projekt-Webseiten), sind diese so zu gestalten, dass das Ansehen und das Erscheinungsbild von Primolo sowie der Eduversum GmbH nicht negativ beeinträchtigt werden. Bei der Frage, ob das Ansehen oder Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, ist insbesondere die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit des Inhaltsanbieters sowie die Informationsfreiheit der Nutzer des Angebots zu berücksichtigen.

(8) Bei Verstößen gegen die in den Absätzen 1 bis 7 genannten Pflichten durch ein Kind oder durch eine Lehrkraft ist die Eduversum GmbH berechtigt, den Zugang der Lehrkraft als auch den Zugang der von der Lehrkraft betreuten Kinder zu Primolo zu sperren, Accounts zu deaktivieren, Inhalte auf Servern zu sperren und zu löschen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Verdacht solcher Verstöße besteht und das Kind nicht nachweisen kann, dass der beanstandete Inhalt oder das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist.

(9) Das Kind bzw. der Erziehungsberechtigte verpflichten sich, die Eduversum GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen die Eduversum GmbH im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen. Hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Das Kind bzw. die Erziehungsberechtigten sind außerdem verpflichtet, die Eduversum GmbH bei der Verteidigung gegen die zuvor genannten Ansprüche zu unterstützen, indem es ggf. Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen abgibt. Sie werden außerdem durch sonstige Informationen darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen das Kind bzw. die Erziehungsberechtigten selbst geltend gemacht werden.

(10) Es wird empfohlen, von sämtlichen Inhalten, die das Kind über Primolo veröffentlicht, verbreitet oder erhält (z.B. Bilder, Audios, Videos, Fotoalben, Nachrichten) Sicherungskopien auf seinem eigenen Computersystem zu speichern.

5. Haftung


(1) Die Eduversum GmbH haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle Pflichten, die die ordnungsgemäße Nutzung von Primolo ermöglichen und auf deren Erfüllung das Kind deshalb vertrauen durfte.

(2) Darüber hinaus haftet die Eduversum GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz,

c) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder

c) wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Eduversum GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Eduversum GmbH höchstens bis zum vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für mittelbare Schäden.

(4) Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Empfehlung zur Sicherung von Daten nach Ziffer 4 Absatz 10 hingewiesen.

6. Urheberrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Inhalten von Primolo liegen, soweit nicht anders vermerkt, bei der Eduversum GmbH.

(2) Soweit die Rechte bei der Eduversum GmbH liegen, ist der Gebrauch sämtlicher Inhalte von Primolo im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich ausdrücklich erwünscht und erlaubt. Jede über den Gebrauch dieser Inhalte hinausgehende Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, insbesondere durch Vervielfältigung und Verbreitung auch in elektronischer Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Primolo-Redaktion unter redaktion@primolo.de.

(3) Die Rechte an den Inhalten der Primolo-Projektseiten liegen bei den jeweiligen Urhebern bzw. den Anbietern der Homepage. Die Eduversum GmbH kann also keine Nutzungsrechte für diese Inhalte einräumen. Eine Nutzung dieser Inhalte ist nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.

(4) Mit dem Einstellen von Inhalten (unter anderem Dateien, Texte, Bilder des Kindes, Grafiken und Links) in dem Bereich "Mein Primolo" erklären sich das Kind bzw. die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass diese Inhalte von der Eduversum GmbH zum Zweck der Vorhaltung eines Profils des Kindes gespeichert und zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere umfasst dies die Speicherung der Inhalte zum Zweck des Betrachtens durch bestimmungsgemäße Besucher dieses Profils.

Wenn die Zugangsberechtigung zu Primolo endet, werden sämtliche im Bereich "Mein Primolo" enthaltenen Inhalte gelöscht. Das Kind kann die eingestellten Inhalte jedoch auch jederzeit selbst löschen.

(5) Das Kind bzw. der Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass alle von ihm zur Erstellung des Projekts beigetragenen Inhalte (unter anderem Dateien, Texte, Bilder, Grafiken und Links) durch die Eduversum GmbH im Rahmen von Primolo dauerhaft gespeichert, verändert, veröffentlicht und zugänglich gemacht werden können. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung dieser Inhalte im Bereich "Kinder-Infobox" auch über die Dauer der Zugangsberechtigung zu Primolo hinaus.

(6) Die Kind bzw. die Erziehungsberechtigten willigen somit auch ein, dass ggf. Bildnisse vom Kind im Rahmen von Primolo dauerhaft gespeichert, verändert, veröffentlicht und zugänglich gemacht werden können (zum Beispiel Klassenfoto auf einer Primolo-Homepage).

(7) Das Einstellen von Inhalten gem. Abs. 4 -6 begründet keinerlei Zahlungsverpflichtung der Eduversum GmbH.

7. Kündigung des Zugangs


(1) Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte können ihren Zugang zu Primolo jederzeit mit einer Frist von einem Tag zum Ende des folgenden Kalendertages bei der sie betreuenden Lehrkraft kündigen. Einem Kind kann von seiner Lehrkraft oder der Eduversum GmbH jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Soweit ein Kind gegebenenfalls vorhandene kostenpflichtige Zusatzdienste von Primolo abonniert hat, gilt im Hinblick auf eine Kündigung für beide Seiten die für diese Zusatzdienste vorgesehene Kündigungsfrist auch für die kostenlosen Dienste von Primolo.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

a) ein Verstoß gegen Pflichten nach Ziffer 4 Abs. 2 bis 8;

b) der Wegfall der Anmeldungsvoraussetzungen nach Ziffer 2 Abs. 1.

(3) Wird die Kündigung durch die Eduversum GmbH ausgesprochen, erfolgt dies schriftlich gegenüber der betreuenden Lehrkraft. Das Kind bzw. die Erziehungsberechtigten kündigen schriftlich gegenüber der Lehrkraft des Kindes. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Die Kündigung ist mit Erhalt wirksam.

(4) Im Falle der Kündigung des Zugangs ist die Eduversum GmbH berechtigt, die von dem Kind eingestellten Inhalte, einschließlich der Projektinhalte und sonstigen Inhalte, zu sperren und zu löschen.

8. Datenschutz und Datensicherheit


(1) Kinder erlangen Zugang zu Primolo, indem sie einen Benutzernamen und ein Passwort eingeben. Beides erhalten sie von der sie betreuenden Lehrkraft, die wiederum Mitglied bei Primolo sein muss. Personenbezogene Daten von Kindern werden demnach für die Nutzung von Primolo nicht erhoben.

Unbeschadet hiervon haben Kinder die Möglichkeit, im Bereich "Mein Primolo" ein eigenes Profil anzulegen. Hier können sie folgende Inhaltsdaten eingeben:

• (Evtl. eingestellte) Bilder
• Vorname
• Spitzname
• Kurze Eigencharakterisierung ("So bin ich")
• Hobbies
• Lieblingsfach
• Lieblingsessen
• Lieblingstier
• Lieblingsfarbe
• Lieblingsmusik
• Lieblingsbücher
• Lieblingsfilme
• Lieblingsspruch
• Abneigungen ("Was ich nicht mag")

(2) Damit die Nutzung von Primolo technisch möglich ist, wird insbesondere die IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse) des Computers der Lehrkraft an Primolo übermittelt. Ohne Übermittlung der IP-Adresse ist die Darstellung der aufgerufenen Internetseite nicht möglich. Die IP-Adresse wird beim Besuch von Primolo aus Sicherheitsgründen gespeichert. Ebenso können andere Nutzungsdaten ohne Personenbezug zu statistischen Zwecken beliebig lange gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt in "Server-Logfiles" und in "Login-Datensätzen".

In den "Server-Logfiles" werden die folgenden Nutzungsdaten gespeichert:

• IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse)
• Name der abgerufenen Seite
• Datum und Uhrzeit des Abrufs
• Referrer-URL (Herkunfts-URL), von der der Nutzer auf die abgerufenen Seite gekommen ist
• Übertragene Datenmenge
• Statusmeldung darüber, ob der Abruf erfolgreich war
• Sitzungs-Identifikationsnummer

In den "Login-Datensätzen" werden die folgenden Nutzungsdaten gespeichert:

• Datum und Uhrzeit des Logins
• IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse)
• Nummer des Session Cookies
• Sitzungs-Identifikationsnummer

(3) Die Eduversum GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten gem. Abs. 1 und Abs. 2 unter strenger Beachtung des deutschen Datenschutzrechts. Die Eduversum GmbH gibt die Daten gem. Abs. 1 und Abs. 2 im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang an von ihr beauftragte Dienstleister, z.B. IT-Dienstleister, weiter. Ansonsten gibt die Eduversum GmbH die Daten gem. Abs. 1 und Abs. 2 nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). In diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen die Eduversum GmbH gesetzlich verpflichtet ist. In keinem Fall werden die Daten gem. Abs. 1 und Abs. 2 von der Eduversum GmbH verkauft oder anderweitig vermarktet.

(4) Primolo verwendet Cookies. Cookies sind Text-Datenpakete, die dem Austausch von Informationen zwischen Computerprogrammen oder der zeitlich beschränkten Archivierung von Informationen dienen. Cookies werden automatisch beim Aufruf von Primolo auf dem abrufenden Computer gespeichert. Unter Verwendung von Cookies erkennen einmal besuchte Webseiten, dass sie schon einmal von dem Computer aus besucht wurden, auf dem die Cookies abgelegt wurden. Die automatische Speicherung wird von den meisten Browsern werksseitig akzeptiert. Sofern diese werksseitigen Einstellungen so geändert werden, dass Cookies von Primolo nicht mehr akzeptiert werden, führt dies dazu, dass Primolo entweder gar nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.

(5) Nach Anmeldung bei Primolo sind für alle anderen Nutzer von Primolo im Bereich "Mein Primolo" folgende Profilinhalte des Kindes sichtbar:

• Benutzername
• Profilbild

(6) Für die vom Kind freigeschalteten anderen Kinder und die betreuende Lehrkraft sind im Bereich "Mein Primolo" folgende Profilinhalte des Kindes sichtbar:

• Vorname
• (Evtl. eingestellte) Bilder
• Spitzname
• Kurze Eigencharakterisierung ("So bin ich")
• Hobbies
• Lieblingsfach
• Lieblingsessen
• Lieblingstier
• Lieblingsfarbe
• Lieblingsmusik
• Lieblingsbücher
• Lieblingsfilme
• Lieblingsspruch
• Abneigungen ("Was ich nicht mag")

(7) Die Angaben des Kindes können jederzeit im Bereich "Mein Primolo" eingesehen, geändert oder ergänzt werden.

(8) Die vorstehenden Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit sind als "Datenschutzerklärung Kinder" jederzeit im Bereich "Datenschutz" unter www.primolo.de abrufbar.

(9) Für weitere datenschutzrelevante Anfragen wenden Sie sich bitte an datenschutz@eduversum.de.

9. Anbieter / Änderungen der Nutzungsbedingungen Primolo


Die Eduversum GmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn eine Vertragslücke entsteht oder es aufgrund von unvorhersehbaren Änderungen, auf die die Eduversum GmbH keinen Einfluss hat, zu einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung kommt. Über die Änderungen werden Sie unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen durch die betreuende Lehrkraft informiert. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie die Nutzung beenden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Dienste von Primolo nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen. Auf diese Rechtsfolgen werden Sie in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

10. Schlussbestimmungen


(1) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von Primolo ergeben, gilt deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sind die anderen Bestimmungen nicht davon betroffen.

(3) Falls die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit der Geltung der „Primolo Nutzungsbedingungen für Kinder“ widerrufen, werden die personenbezogenen Daten und Personenfotos des betroffenen Kindes auf Primolo unverzüglich gelöscht. Dies gilt auch für das von dem Kind angelegte Profil unter „Mein Primolo“.

 

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einwilligungserklaerungen_eltern.pdf109,94 KB